Verbot von Drillingshaken im Boizenburger Hafen

Verbot von Drillingshaken im Boizenburger Hafen während der Winterzeit !

Da in den letzten Jahren vermehrt beobachtet wurde, das der Hafen den Fischen als Winterlager dient, legt der SAV Boizenburg/Elbe e.V. mit Wirkung ab 1. November 2016 fest:

Vom 1. November bis 30. März jeden Jahres darf im Hafen Boizenburg nicht mit Drillingshaken geangelt werden. Die Regelung gilt für den Hafen vom Hafenkopf bis zum Ende der Steganlage des Bootsvereins (elbseitiges Ende).

Es darf nur EIN einschenkliger Haken per Angel verwendet werden, die Spannweite (kürzester Abstand zwischen der Hakenspitze und dem Schenkel) darf 9mm nicht überschreiten. Bei der Verwendung eines Gummiköders ist nur die Montage als Drop-Shot-Rig zulässig.
Der Köder muss eine Länge von mindestens 10 cm haben, der Abstand zwischen Beschwerungselement (Blei) und Anbindepunkt des Hakens bzw. des Hakenvorfachs muss mindestens 50 cm betragen. Bei Verwendung eines Vorfachs am Haken darf dieses eine Länge bis maximal 5 cm haben.