Veranstaltungsplan

Veranstaltungshinweise:
Auf Grund eventueller COVID-19 Auflagen können sich einzelne Veranstaltungen verschieben bzw. ersatzlos ausfallen. Entsprechende zeitnahe Informationen werden im Schaukasten, im Internet und auf der SAV Facebookseite bekannt gegeben.

Treffpunkt aller Angelveranstaltungen ist das Vereinsheim am Hafen. Bei Hochwasser finden Angelveranstaltungen im Salzsee statt.

Veranstaltungen 2023

25. Februar 15.00 Uhr: Preisskat und Knobeln, im Boize-Bistro Richard-Markmann-Str. 61
26. Februar 09.00 Uhr: Jahreshauptversammlung im Kino – Reichenstr. 19   

18. November 15.00 Uhr: Preisskat und Knobeln, im Boize-Bistro Richard-Markmann-Str. 61

Ausgabetermine Beitragsmarken, Angel- & Parkberechtigungen

Die Ausgabe der Beitragsmarken, der Jahresangelberechtigungen und der Parkberechtigungskarten finden an den folgenden Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Vereinshaus am Hafen statt.

14.01.2023         11.02.2023         01.04.2023

Eine Abholung der Jahresangelberechtigungen und Beitragsmarke für 2023 ist ab 03.04. in Andre´s Angeleck (Markt 5, 19258 Boizenburg) zu den Geschäftszeiten möglich.

Schnupperangeln für Jedermann 2023:

26. August 15.00 Uhr:
Kinder-, Jugend und Schnupperangeln für Nicht- und Vereinsmitglieder mit
anschliessendem Bratwurstgrillen. Ende ca. 20:00 Uhr. Der Veranstalter
SAV Boizenburg/Elbe e.V. übernimmt keine Haftung.

Vereinsangeln 2023:

NEU! 15. April 07:30 Uhr:  Forellenangeln für unsere Jugend in Bullendorf
23. April 07.00 Uhr:  Anangeln in der Sude

07. Mai 07.00 Uhr: Raubfischangeln in unseren Vereinsgewässern mit anschliessenden Spanferkelessen (ab ca. 14 Uhr)
21. Mai 07.00 Uhr: Senioren (Männer ab 50 Jahren) und Frauenangeln im Hafen
NEU! 17. Juni 19.00 Uhr: Nachtangeln in der Elbe mit anschliessendem Frühstück am nächsten Morgen
05. August 13.00 Uhr: Pokalangeln im Hafen mit anschliessendem deftigen Grillabend

03. September 07.00 Uhr: Senioren (Männer ab 50 Jahren) und Frauenangeln im Hafen
17. September 07.00 Uhr: Abangeln (mit Stipp- oder Boolorute) im Hafen
03. Oktober 07.00 Uhr: Angeln mit Düneberger Verein und Zarrentiner Verein (Hafen/Sude)
NEU! 14. Oktober 07:30 Uhr:  Forellenangeln für unsere Jugend in Bullendorf

05. November 07.00 Uhr: Raubfischangeln in den Vereinsgewässern mit anschliessendem Grünkohlessen

Vorstandssitzungen 2023:

jeden 1. Donnerstag eines Monats um 19.00Uhr im Vereinsheim

Bestimmungen und Gesetze

In unseren Gewässern gilt die Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Unter dieser Adresse: http://lav-mv.de/download.php kann die Gewässerordnung als PDF heruntergeladen werden. Ebenso andere Verbindliche Regelungen.

Eine komplette Übersicht über die Verordnungen zur Fischerei und Angelfischerei in Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter dieser Adresse: http://www.lallf.de/

Unter diesem Link findet Ihr die Allgemeinverfügung zum Angeln im Biosphärenreservat UND die Karten mit den Angelausschlussbereichen: https://www.elbetal-mv.de/biosphaerenreservat/gesetzliche-grundlagen/allgemeinverfuegungen.html

Da es hier andauernd Missverständnisse und Ärger gibt,

lest Euch das bitte sorgfältig durch !!!

Hinweis: Die rot gestrichelten Linien bei den Fliessgewässern bedeuten keine Komplettsperrung ! Es ist in den allermeisten Fällen lediglich EINE Uferseite für die Begehung gesperrt !

Um Euch langes Herumsuchen zu ersparen, hier die Karten mit Bezeichnung der Gewässer:

Der Vorstand des SAV Boizenburg/Elbe e.V. gibt bekannt:

Parken am Sudestau, sowie an der Elbe in Horst…

Die Nutzung unserer Elbdeichparkplätze am Schöpfwerk Horst, an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein und auf dem Sudeabschlußwehr in Boizenburg, sowie für die Zufahrt (unterhalb des rechten Sudedeiches) zu den Parkplätzen auf dem Sudeabschlußwehr ist abhängig von einer wasserrechtlichen Sondergenehmigung, da diese Örtlichkeiten Bestandteil der Hochwasserschutzanlagen sind.
Nachfolgende Regelungen gelten seit Sommer 2021 und sind befristet gültig bis 31.12.2025

Das Parken an den genannten Standorten ist nach wie vor ein exklusives Privileg für die angelnden Mitglieder des SAV Boizenburg/Elbe e.V.. Für die Nutzung dieser Stellflächen ist eine Berechtigungskarte notwendig. Die Ausstellung der Berechtigungskarte ist Antragspflichtig und jeweils gültig für ein Kalenderjahr. Antragsberechtigt sind alle „Vollzahlenden“ Vereinsmitglieder. Eine Ausstellung der Berechtigungskarte erfolgt nur bei persönlicher Abholung der Jahresangeldokumente zu unseren offiziellen Ausgabeterminen im Vereinsheim. Zusätzlich wird eine Gebühr in Höhe von 5€ erhoben und bei Ausstellung kassiert. Diese Gebühr dient zur Refinanzierung, der mit den Auflagen verbundenen Kosten und Investitionen.

Die Berechtigungskarte ist sowohl Personen- als auch KFZ gebunden. Diese berechtigt zur Nutzung der ausgewiesenen Stellflächen an den genannten Parkplätzen, sowie die Nutzung der Zufahrten. Das Parken außerhalb dieser Stellflächen ist untersagt. Gleiches gilt für das Befahren der Böschung beidseitig und/oder das Parken entlang der Deichverteidigungswege zu den Parkplätzen. Zur Verfügung stehen 5 Stellflächen am Parkplatz Elbdeich Schöpfwerk Horst, 10 Stellflächen am Parkplatz Elbdeich zur Landesgrenze Schleswig-Holstein und 5 Stellflächen am Parkplatz Sudeabschlußwehr in Boizenburg. Als Zufahrt zum Sudeabschlußwehr ist der Deichverteidigungsweg am unteren rechten Sudedeich von Altendorf kommend zu verwenden. Die Berechtigungskarte ist während der Parkdauer, vollständig sichtbar, in der Frontscheibe des KFZ zu hinterlegen und es ist ausschließlich nur die Ausübung des Angelsportes gestattet. Verstöße werden durch die Aufsichtsbehörden entsprechend sanktioniert. Mit verstärkten Kontrollen ist zu rechnen!

Verbot von Drillingshaken im Boizenburger Hafen während der Winterzeit !

Da in den letzten Jahren vermehrt beobachtet wurde, das der Hafen den Fischen als Winterlager dient, legt der SAV Boizenburg/Elbe e.V. mit Wirkung ab 1. November 2016 fest:

Vom 1. November bis 30. März jeden Jahres darf im Hafen Boizenburg nicht mit Drillingshaken geangelt werden. Die Regelung gilt für den Hafen vom Hafenkopf bis zum Ende der Steganlage des Bootsvereins (elbseitiges Ende).

Es darf nur EIN einschenkliger Haken per Angel verwendet werden, die Spannweite (kürzester Abstand zwischen der Hakenspitze und dem Schenkel) darf 9mm nicht überschreiten. Bei der Verwendung eines Gummiköders ist nur die Montage als Drop-Shot-Rig zulässig.
Der Köder muss eine Länge von mindestens 10 cm haben, der Abstand zwischen Beschwerungselement (Blei) und Anbindepunkt des Hakens bzw. des Hakenvorfachs muss mindestens 50 cm betragen. Bei Verwendung eines Vorfachs am Haken darf dieses eine Länge bis maximal 5 cm haben.

Schutzmaßnahmen zum Aufbau und Erhalt eines stabilen Bachforellenbestandes in der Boize

Der Vorstand des SAV Boizenburg/Elbe e.V. bemüht sich seit einigen Jahren um die Wiederansiedlung der Bachforelle in der Boize. Erste Untersuchungen und Fangergebnisse bestätigen den Erfolg dieser Maßnahme, und die ersten Laichaktivitäten sind ebenfalls zu verzeichnen.
Um diesen Bestand weiter zu erhalten und zu stabilisieren, hat der Vorstand des SAV Boizenburg am 31. Juli 2014 einstimmig folgende Schutzbestimmungen für die Boize beschlossen:

1. Generelles Angelverbot in der Boize in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April jeden Jahres. Dies beinhaltet ebenfalls die Wallgräben und den Färbergraben in Boizenburg, sowie die „Alte Boize“ von der Ellernholzschleuse bis zur Straßenbrücke Altendorf (Nächste Brücke unterhalb der B5). Unterhalb Straßenbrücke Altendorf kann der Schacksgraben weiter normal beangelt werden. Die üblichen Schutzbestimmungen am Fischaufstieg Schöpfwerk Hafen sind zu beachten !

2. Im Waldstück Gresser Schloss ist eine Schonstrecke eingerichtet.
Dort herrscht das ganze Jahr über ein generelles Angelverbot ! Die Schonstrecke erstreckt sich von der Straßenbrücke Schwanheider Straße bis zum Ende des Schlosswaldes.

3. Drillinge dürfen in der Boize nicht verwendet werden. Es sind generell nur Einzelhaken erlaubt, auch beim Spinnfischen.

4. Beim Aalangeln sowie generell beim Angeln mit natürlichen Ködern
sind Haken mit einer Mindestgröße von 2 zu verwenden. Da die Hersteller verschiedene Normen verwenden, gilt im Zweifelsfall: Die Spannweite zwischen Hakenspitze und Schenkel muss mindestens 12mm betragen !

Es gelten ebenfalls weiterhin die hiervon nicht berührten Bestimmungen der Gewässerordnung des LAV/MV !

Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Oktober 2014 für die Boize unterhalb der A24.

Der Boizenburger Hafen und der Schacksgraben (Alte Boize ab Brücke Altendorf) sind von allen diesen Regelungen nicht betroffen !

Boizenburg, den 31.07.2014

Unsere starken Partner

Andre‘s Angeleck
Am Markt
19258 Boizenburg
Tel. 03 88 47 / 29 98 13