Veranstaltungsplan
Veranstaltungshinweise:
Treffpunkt aller Angelveranstaltungen ist unser Vereinshaus am Hafen. Bei Hochwasser finden Angelveranstaltungen im Salzsee statt.
Veranstaltungshinweise:
Treffpunkt aller Angelveranstaltungen ist unser Vereinshaus am Hafen. Bei Hochwasser finden Angelveranstaltungen im Salzsee statt.
Ausgabetermine 2026
An den Samstagen 10.01. , 14.02. und 28.03. können die Parkberechtigungskarten 2026 und die Fischereiabgabemarken 2026 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Vereinshaus erworben werden.
Veranstaltungen 2026
21. Februar 15.00 Uhr:
Preisskat und Knobeln, im Boize-Bistro Richard-Markmann-Str. 61
01. März 09.00 Uhr:
Jahreshauptversammlung im Kino – Reichenstr. 19
18. April 09:00 Uhr:
„Klar Schiff Vereinshaus“ – Frühstück und Grundreinigung Vereinshaus (max. 2 Stunden)
21. November 15.00 Uhr:
Preisskat und Knobeln, im Boize-Bistro Richard-Markmann-Str. 61
LAV JUGENDTAG 2026
09. Mai ab 10.00 Uhr:
Stadthafen Boizenburg
Größtes Jugendevent des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern mit umfangreichen Programm zum Ausprobieren, Mitmachen und Informieren rund ums Angeln.
Schnupperangeln für Jedermann 2026:
04. Juli 15.00 Uhr:
Kinder-, Jugend und Schnupperangeln für Nicht- und Vereinsmitglieder mit
anschliessendem Bratwurstgrillen. Ende ca. 20:00 Uhr. Der Veranstalter
SAV Boizenburg/Elbe e.V. übernimmt keine Haftung.
Vereinsangeln 2026:
11. April 08:00 Uhr:
Forellenangeln für unsere Jugend mit dem Verein „Untere Sude“ am Kleinstgewässer Besitz
26. April 07.00 Uhr:
Anangeln im Hafen
03. Mai 07.00 Uhr
Raubfischangeln in unseren Vereinsgewässern mit anschließendem Spanferkelessen
24. Mai 07.00 Uhr:
Gemeinschaftsangeln für Jedermann im Salzsee
20. Juni 17.30 Uhr:
Nachtangeln in der Elbe mit dem Zarrentiner Angelverein und Frühstück am Sonntagmorgen
15.Juli 15:00 Uhr:
Nachtangeln in der Elbe mit dem Verein „Untere Sude“. Angeln von 17:30 Uhr – 23:30 Uhr, Vorweg Matjes im Brötchen
01. August 13.00 Uhr:
Tandemangeln im Hafen mit anschließendem deftigen Grillabend
05. September 07.30 Uhr:
Jugendangeln in den Kalkkuhlen Zahrrentin mit dem Zarrentiner Angelverein
13. September 07.00 Uhr:
Senioren (Männer ab 50 Jahren) und Frauenangeln im Hafen mit Stipp-, Kopf- oder Bolorute
21. September 07.00 Uhr:
Abangeln (mit Stipp-, Kopf- oder Boolorute) im Hafen
03. Oktober 07.00 Uhr:
Freundschaftsangeln mit den Vereinen „Untere Sude e.V.“ und SFV Schaalsee e.V.“ (Hafen/Sude)
24. Oktober 07:00 Uhr:
Raubfischangeln im Schaalsee vom Boot aus (Teilnehmerzahl begrenzt)
15. November 07.00 Uhr:
Raubfischangeln in den Vereinsgewässern mit anschließendem Mittagessen „Schnitzelbuffet“
Vorstandssitzungen 2026:
jeden 1. Donnerstag eines Monats um 19.00Uhr im Vereinshaus
Ausgabetermine 2026
An den Samstagen 10.01. , 14.02. und 28.03. können die Parkberechtigungskarten 2026 und die Fischereiabgabemarken 2026 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Vereinshaus erworben werden.
Veranstaltungen 2026
21. Februar 15.00 Uhr:
Preisskat und Knobeln, im Boize-Bistro Richard-Markmann-Str. 61
01. März 09.00 Uhr:
Jahreshauptversammlung im Kino – Reichenstr. 19
18. April 09:00 Uhr:
„Klar Schiff Vereinshaus“ – Frühstück und Grundreinigung Vereinshaus (max. 2 Stunden)
21. November 15.00 Uhr:
Preisskat und Knobeln, im Boize-Bistro Richard-Markmann-Str. 61
LAV JUGENDTAG 2026
09. Mai ab 10.00 Uhr:
Stadthafen Boizenburg
Größtes Jugendevent des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern mit umfangreichen Programm zum Ausprobieren, Mitmachen und Informieren rund ums Angeln.
Schnupperangeln für Jedermann 2026:
04. Juli 15.00 Uhr:
Kinder-, Jugend und Schnupperangeln für Nicht- und Vereinsmitglieder mit
anschliessendem Bratwurstgrillen. Ende ca. 20:00 Uhr. Der Veranstalter
SAV Boizenburg/Elbe e.V. übernimmt keine Haftung.
Vereinsangeln 2026:
11. April 08:00 Uhr:
Forellenangeln für unsere Jugend mit dem Verein „Untere Sude“ am Kleinstgewässer Besitz
26. April 07.00 Uhr:
Anangeln im Hafen
03. Mai 07.00 Uhr
Raubfischangeln in unseren Vereinsgewässern mit anschließendem Spanferkelessen
24. Mai 07.00 Uhr:
Gemeinschaftsangeln für Jedermann im Salzsee
20. Juni 17.30 Uhr:
Nachtangeln in der Elbe mit dem Zarrentiner Angelverein und Frühstück am Sonntagmorgen
15.Juli 15:00 Uhr:
Nachtangeln in der Elbe mit dem Verein „Untere Sude“. Angeln von 17:30 Uhr – 23:30 Uhr, Vorweg Matjes im Brötchen
01. August 13.00 Uhr:
Tandemangeln im Hafen mit anschließendem deftigen Grillabend
05. September 07.30 Uhr:
Jugendangeln in den Kalkkuhlen Zahrrentin mit dem Zarrentiner Angelverein
13. September 07.00 Uhr:
Senioren (Männer ab 50 Jahren) und Frauenangeln im Hafen mit Stipp-, Kopf- oder Bolorute
21. September 07.00 Uhr:
Abangeln (mit Stipp-, Kopf- oder Boolorute) im Hafen
03. Oktober 07.00 Uhr:
Freundschaftsangeln mit den Vereinen „Untere Sude e.V.“ und SFV Schaalsee e.V.“ (Hafen/Sude)
24. Oktober 07:00 Uhr:
Raubfischangeln im Schaalsee vom Boot aus (Teilnehmerzahl begrenzt)
15. November 07.00 Uhr:
Raubfischangeln in den Vereinsgewässern mit anschließendem Mittagessen „Schnitzelbuffet“
Vorstandssitzungen 2026:
jeden 1. Donnerstag eines Monats um 19.00Uhr im Vereinshaus
Bestimmungen und Gesetze
In unseren Gewässern gilt die Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Unter dieser Adresse: http://lav-mv.de/download.php kann die Gewässerordnung als PDF heruntergeladen werden. Ebenso andere Verbindliche Regelungen.
Eine komplette Übersicht über die Verordnungen zur Fischerei und Angelfischerei in Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter dieser Adresse: http://www.lallf.de/
Unter diesem Link findet Ihr die Allgemeinverfügung zum Angeln im Biosphärenreservat:
https://www.elbetal-mv.de/fileadmin/elbetal/downloads/01_Wissen_und_Verstehen/Erlaubt_und_nicht_erlaubt/Gesetze/Allgemeinverfuegungen/Allgemeinverfuegung_Angeln_mit_Begruendung.pdf
Da es hier andauernd Missverständnisse und Ärger gibt,
lest Euch das bitte sorgfältig durch !!!
Hinweis: Die rot gestrichelten Linien bei den Fliessgewässern bedeuten keine Komplettsperrung ! Es ist in den allermeisten Fällen lediglich EINE Uferseite für die Begehung gesperrt !
Um Euch langes Herumsuchen zu ersparen, hier die Karten mit Bezeichnung der Gewässer:
Karte1: Sude/Elbe Bereich Gothmann
Karte2: Sude/Schaale, Bereich Schaalemündung
Karte3: Rögnitz
Karte4: Elbe bei Dömitz
Karte5: Löcknitz bei Polz
Karte6: Schaale zwischen Zahrensdorf und Blücher
Karte7: Sude bei Quassel
Karte8: Sude bei Gößlow
In unseren Gewässern gilt die Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Unter dieser Adresse: http://lav-mv.de/download.php kann die Gewässerordnung als PDF heruntergeladen werden. Ebenso andere Verbindliche Regelungen.
Eine komplette Übersicht über die Verordnungen zur Fischerei und Angelfischerei in Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter dieser Adresse: http://www.lallf.de/
Unter diesem Link findet Ihr die Allgemeinverfügung zum Angeln im Biosphärenreservat:
https://www.elbetal-mv.de/fileadmin/elbetal/downloads/01_Wissen_und_Verstehen/Erlaubt_und_nicht_erlaubt/Gesetze/Allgemeinverfuegungen/Allgemeinverfuegung_Angeln_mit_Begruendung.pdf
Da es hier andauernd Missverständnisse und Ärger gibt,
lest Euch das bitte sorgfältig durch !!!
Hinweis: Die rot gestrichelten Linien bei den Fliessgewässern bedeuten keine Komplettsperrung ! Es ist in den allermeisten Fällen lediglich EINE Uferseite für die Begehung gesperrt !
Um Euch langes Herumsuchen zu ersparen, hier die Karten mit Bezeichnung der Gewässer:
Karte1: Sude/Elbe Bereich Gothmann
Karte2: Sude/Schaale, Bereich Schaalemündung
Karte3: Rögnitz
Karte4: Elbe bei Dömitz
Karte5: Löcknitz bei Polz
Karte6: Schaale zwischen Zahrensdorf und Blücher
Karte7: Sude bei Quassel
Karte8: Sude bei Gößlow
Der Vorstand des SAV Boizenburg/Elbe e.V. gibt bekannt:
Parken am Sudestau, sowie an der Elbe in Horst…
Die Nutzung unserer Elbdeichparkplätze am Schöpfwerk Horst, an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein und auf dem Sudeabschlußwehr in Boizenburg, sowie für die Zufahrt (unterhalb des rechten Sudedeiches) zu den Parkplätzen auf dem Sudeabschlußwehr ist abhängig von einer wasserrechtlichen Sondergenehmigung, da diese Örtlichkeiten Bestandteil der Hochwasserschutzanlagen sind.
Mit der neuen Vereinbarung vom 02.12.2025 entfällt zum 01.01.2026 auf Grund des bevorstehenden Deichneubaues die Zuwegungen zum Sudeabschlußwehr Boizenburg und somit auch die dortigen Parkmöglichkeiten.
Nachfolgende Regelungen sind befristet gültig bis 31.12.2030
Das Parken an den genannten Standorten ist nach wie vor ein exklusives Privileg für die angelnden Mitglieder des SAV Boizenburg/Elbe e.V.. Für die Nutzung dieser Stellflächen ist eine Berechtigungskarte notwendig. Die Ausstellung der Berechtigungskarte ist Antragspflichtig und jeweils gültig für ein Kalenderjahr. Antragsberechtigt sind alle „Vollzahlenden“ Vereinsmitglieder. Eine Ausstellung der Berechtigungskarte erfolgt nur bei persönlicher Abholung der Jahresangeldokumente zu unseren offiziellen Ausgabeterminen im Vereinsheim.
Die Berechtigungskarte ist sowohl Personen- als auch KFZ gebunden. Diese berechtigt zur Nutzung der ausgewiesenen Stellflächen an den genannten Parkplätzen, sowie die Nutzung der Zufahrten. Das Parken außerhalb dieser Stellflächen ist untersagt. Gleiches gilt für das Befahren der Böschung beidseitig und/oder das Parken entlang der Deichverteidigungswege zu den Parkplätzen. Zur Verfügung stehen 5 Stellflächen am Parkplatz Elbdeich Schöpfwerk Horst und 10 Stellflächen am Parkplatz Elbdeich zur Landesgrenze Schleswig-Holstein. Als Zufahrt zum den Parkmöglichkeiten ist jeweils der Deichverteidigungsweg unterhalb des Deiches zu verwenden. Die Berechtigungskarte ist während der Parkdauer, vollständig sichtbar, in der Frontscheibe des KFZ zu hinterlegen und es ist ausschließlich nur die Ausübung des Angelsportes gestattet. Verstöße werden durch die Aufsichtsbehörden entsprechend sanktioniert. Mit verstärkten Kontrollen ist zu rechnen!
Parken am Sudestau, sowie an der Elbe in Horst…
Die Nutzung unserer Elbdeichparkplätze am Schöpfwerk Horst, an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein und auf dem Sudeabschlußwehr in Boizenburg, sowie für die Zufahrt (unterhalb des rechten Sudedeiches) zu den Parkplätzen auf dem Sudeabschlußwehr ist abhängig von einer wasserrechtlichen Sondergenehmigung, da diese Örtlichkeiten Bestandteil der Hochwasserschutzanlagen sind.
Mit der neuen Vereinbarung vom 02.12.2025 entfällt zum 01.01.2026 auf Grund des bevorstehenden Deichneubaues die Zuwegungen zum Sudeabschlußwehr Boizenburg und somit auch die dortigen Parkmöglichkeiten.
Nachfolgende Regelungen sind befristet gültig bis 31.12.2030
Das Parken an den genannten Standorten ist nach wie vor ein exklusives Privileg für die angelnden Mitglieder des SAV Boizenburg/Elbe e.V.. Für die Nutzung dieser Stellflächen ist eine Berechtigungskarte notwendig. Die Ausstellung der Berechtigungskarte ist Antragspflichtig und jeweils gültig für ein Kalenderjahr. Antragsberechtigt sind alle „Vollzahlenden“ Vereinsmitglieder. Eine Ausstellung der Berechtigungskarte erfolgt nur bei persönlicher Abholung der Jahresangeldokumente zu unseren offiziellen Ausgabeterminen im Vereinsheim.
Die Berechtigungskarte ist sowohl Personen- als auch KFZ gebunden. Diese berechtigt zur Nutzung der ausgewiesenen Stellflächen an den genannten Parkplätzen, sowie die Nutzung der Zufahrten. Das Parken außerhalb dieser Stellflächen ist untersagt. Gleiches gilt für das Befahren der Böschung beidseitig und/oder das Parken entlang der Deichverteidigungswege zu den Parkplätzen. Zur Verfügung stehen 5 Stellflächen am Parkplatz Elbdeich Schöpfwerk Horst und 10 Stellflächen am Parkplatz Elbdeich zur Landesgrenze Schleswig-Holstein. Als Zufahrt zum den Parkmöglichkeiten ist jeweils der Deichverteidigungsweg unterhalb des Deiches zu verwenden. Die Berechtigungskarte ist während der Parkdauer, vollständig sichtbar, in der Frontscheibe des KFZ zu hinterlegen und es ist ausschließlich nur die Ausübung des Angelsportes gestattet. Verstöße werden durch die Aufsichtsbehörden entsprechend sanktioniert. Mit verstärkten Kontrollen ist zu rechnen!
Verbot von Drillingshaken im Boizenburger Hafen während der Winterzeit !
Da in den letzten Jahren vermehrt beobachtet wurde, das der Hafen den Fischen als Winterlager dient, legt der SAV Boizenburg/Elbe e.V. mit Wirkung ab 1. November 2016 fest:
Vom 1. November bis 30. März jeden Jahres darf im Hafen Boizenburg nicht mit Drillingshaken geangelt werden. Die Regelung gilt für den Hafen vom Hafenkopf bis zum Ende der Steganlage des Bootsvereins (elbseitiges Ende).
Es darf nur EIN einschenkliger Haken per Angel verwendet werden, die Spannweite (kürzester Abstand zwischen der Hakenspitze und dem Schenkel) darf 9mm nicht überschreiten. Bei der Verwendung eines Gummiköders ist nur die Montage als Drop-Shot-Rig zulässig.
Der Köder muss eine Länge von mindestens 10 cm haben, der Abstand zwischen Beschwerungselement (Blei) und Anbindepunkt des Hakens bzw. des Hakenvorfachs muss mindestens 50 cm betragen. Bei Verwendung eines Vorfachs am Haken darf dieses eine Länge bis maximal 5 cm haben.
Verbot von Drillingshaken im Boizenburger Hafen während der Winterzeit !
Da in den letzten Jahren vermehrt beobachtet wurde, das der Hafen den Fischen als Winterlager dient, legt der SAV Boizenburg/Elbe e.V. mit Wirkung ab 1. November 2016 fest:
Vom 1. November bis 30. März jeden Jahres darf im Hafen Boizenburg nicht mit Drillingshaken geangelt werden. Die Regelung gilt für den Hafen vom Hafenkopf bis zum Ende der Steganlage des Bootsvereins (elbseitiges Ende).
Es darf nur EIN einschenkliger Haken per Angel verwendet werden, die Spannweite (kürzester Abstand zwischen der Hakenspitze und dem Schenkel) darf 9mm nicht überschreiten. Bei der Verwendung eines Gummiköders ist nur die Montage als Drop-Shot-Rig zulässig.
Der Köder muss eine Länge von mindestens 10 cm haben, der Abstand zwischen Beschwerungselement (Blei) und Anbindepunkt des Hakens bzw. des Hakenvorfachs muss mindestens 50 cm betragen. Bei Verwendung eines Vorfachs am Haken darf dieses eine Länge bis maximal 5 cm haben.
Schutzmaßnahmen zum Aufbau und Erhalt eines stabilen Bachforellenbestandes in der Boize
Der Vorstand des SAV Boizenburg/Elbe e.V. bemüht sich seit einigen Jahren um die Wiederansiedlung der Bachforelle in der Boize. Erste Untersuchungen und Fangergebnisse bestätigen den Erfolg dieser Maßnahme, und die ersten Laichaktivitäten sind ebenfalls zu verzeichnen.
Um diesen Bestand weiter zu erhalten und zu stabilisieren, hat der Vorstand des SAV Boizenburg am 31. Juli 2014 einstimmig folgende Schutzbestimmungen für die Boize beschlossen:
1. Generelles Angelverbot in der Boize in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April jeden Jahres. Dies beinhaltet ebenfalls die Wallgräben und den Färbergraben in Boizenburg, sowie die „Alte Boize“ von der Ellernholzschleuse bis zur Straßenbrücke Altendorf (Nächste Brücke unterhalb der B5). Unterhalb Straßenbrücke Altendorf kann der Schacksgraben weiter normal beangelt werden. Die üblichen Schutzbestimmungen am Fischaufstieg Schöpfwerk Hafen sind zu beachten !
2. Im Waldstück Gresser Schloss ist eine Schonstrecke eingerichtet.
Dort herrscht das ganze Jahr über ein generelles Angelverbot ! Die Schonstrecke erstreckt sich von der Straßenbrücke Schwanheider Straße bis zum Ende des Schlosswaldes.
3. Drillinge dürfen in der Boize nicht verwendet werden. Es sind generell nur Einzelhaken erlaubt, auch beim Spinnfischen.
4. Beim Aalangeln sowie generell beim Angeln mit natürlichen Ködern
sind Haken mit einer Mindestgröße von 2 zu verwenden. Da die Hersteller verschiedene Normen verwenden, gilt im Zweifelsfall: Die Spannweite zwischen Hakenspitze und Schenkel muss mindestens 12mm betragen !
Es gelten ebenfalls weiterhin die hiervon nicht berührten Bestimmungen der Gewässerordnung des LAV/MV !
Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Oktober 2014 für die Boize unterhalb der A24.
Der Boizenburger Hafen und der Schacksgraben (Alte Boize ab Brücke Altendorf) sind von allen diesen Regelungen nicht betroffen !
Boizenburg, den 31.07.2014
Schutzmaßnahmen zum Aufbau und Erhalt eines stabilen Bachforellenbestandes in der Boize
Der Vorstand des SAV Boizenburg/Elbe e.V. bemüht sich seit einigen Jahren um die Wiederansiedlung der Bachforelle in der Boize. Erste Untersuchungen und Fangergebnisse bestätigen den Erfolg dieser Maßnahme, und die ersten Laichaktivitäten sind ebenfalls zu verzeichnen.
Um diesen Bestand weiter zu erhalten und zu stabilisieren, hat der Vorstand des SAV Boizenburg am 31. Juli 2014 einstimmig folgende Schutzbestimmungen für die Boize beschlossen:
1. Generelles Angelverbot in der Boize in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April jeden Jahres. Dies beinhaltet ebenfalls die Wallgräben und den Färbergraben in Boizenburg, sowie die „Alte Boize“ von der Ellernholzschleuse bis zur Straßenbrücke Altendorf (Nächste Brücke unterhalb der B5). Unterhalb Straßenbrücke Altendorf kann der Schacksgraben weiter normal beangelt werden. Die üblichen Schutzbestimmungen am Fischaufstieg Schöpfwerk Hafen sind zu beachten !
2. Im Waldstück Gresser Schloss ist eine Schonstrecke eingerichtet.
Dort herrscht das ganze Jahr über ein generelles Angelverbot ! Die Schonstrecke erstreckt sich von der Straßenbrücke Schwanheider Straße bis zum Ende des Schlosswaldes.
3. Drillinge dürfen in der Boize nicht verwendet werden. Es sind generell nur Einzelhaken erlaubt, auch beim Spinnfischen.
4. Beim Aalangeln sowie generell beim Angeln mit natürlichen Ködern
sind Haken mit einer Mindestgröße von 2 zu verwenden. Da die Hersteller verschiedene Normen verwenden, gilt im Zweifelsfall: Die Spannweite zwischen Hakenspitze und Schenkel muss mindestens 12mm betragen !
Es gelten ebenfalls weiterhin die hiervon nicht berührten Bestimmungen der Gewässerordnung des LAV/MV !
Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Oktober 2014 für die Boize unterhalb der A24.
Der Boizenburger Hafen und der Schacksgraben (Alte Boize ab Brücke Altendorf) sind von allen diesen Regelungen nicht betroffen !
Boizenburg, den 31.07.2014