Veranstaltungsplan

Veranstaltungshinweise:
Treffpunkt aller Angelveranstaltungen ist unser Vereinshaus am Hafen. Bei Hochwasser finden Angelveranstaltungen im Salzsee statt.

Veranstaltungen 2024

24. Februar 15.00 Uhr:
Preisskat und Knobeln, im Boize-Bistro Richard-Markmann-Str. 61

25. Februar 09.00 Uhr:
Jahreshauptversammlung im Kino – Reichenstr. 19
   

23. November 15.00 Uhr:
Preisskat und Knobeln, im Boize-Bistro Richard-Markmann-Str. 61

Schnupperangeln für Jedermann 2024:

13. Juli 15.00 Uhr:
Kinder-, Jugend und Schnupperangeln für Nicht- und Vereinsmitglieder mit
anschliessendem Bratwurstgrillen. Ende ca. 20:00 Uhr. Der Veranstalter
SAV Boizenburg/Elbe e.V. übernimmt keine Haftung.

Vereinsangeln 2024:

06. April 07:30 Uhr:
Forellenangeln für unsere Jugend

21. April 07.00 Uhr:
Anangeln in der Sude

05. Mai 07.00 Uhr
Raubfischangeln in unseren Vereinsgewässern mit anschliessenden Spanferkelessen (ab ca. 14 Uhr)
26. Mai 07.00 Uhr:
Senioren (Männer ab 50 Jahren) und Frauenangeln in der Sude
22. Juni 19.00 Uhr:
Nachtangeln in der Elbe mit anschließendem Frühstück am nächsten Morgen
03. August 13.00 Uhr:
Pokalangeln im Hafen mit anschließendem deftigen Grillabend
17. August 19.00 Uhr:
Nachtangeln in der Elbe mit anschließendem Frühstück am nächsten Morgen
08. September 07.00 Uhr:
Senioren (Männer ab 50 Jahren) und Frauenangeln im Hafen
22. September 07.00 Uhr:
Abangeln (mit Stipp- oder Boolorute) im Hafen
03. Oktober 07.00 Uhr:
Angeln mit Düneberger Verein und Zarrentiner Verein (Hafen/Sude)
12. Oktober 07:30 Uhr:
Forellenangeln für unsere Jugend
10. November 07.00 Uhr:
Raubfischangeln in den Vereinsgewässern mit anschließendem Mittagessen a´la Ombre

Vorstandssitzungen 2024:

jeden 1. Donnerstag eines Monats um 19.00Uhr im Vereinshaus

Bestimmungen und Gesetze

In unseren Gewässern gilt die Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Unter dieser Adresse: http://lav-mv.de/download.php kann die Gewässerordnung als PDF heruntergeladen werden. Ebenso andere Verbindliche Regelungen.

Eine komplette Übersicht über die Verordnungen zur Fischerei und Angelfischerei in Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter dieser Adresse: http://www.lallf.de/

Unter diesem Link findet Ihr die Allgemeinverfügung zum Angeln im Biosphärenreservat UND die Karten mit den Angelausschlussbereichen: https://www.elbetal-mv.de/biosphaerenreservat/gesetzliche-grundlagen/allgemeinverfuegungen.html

Da es hier andauernd Missverständnisse und Ärger gibt,

lest Euch das bitte sorgfältig durch !!!

Hinweis: Die rot gestrichelten Linien bei den Fliessgewässern bedeuten keine Komplettsperrung ! Es ist in den allermeisten Fällen lediglich EINE Uferseite für die Begehung gesperrt !

Um Euch langes Herumsuchen zu ersparen, hier die Karten mit Bezeichnung der Gewässer:

Der Vorstand des SAV Boizenburg/Elbe e.V. gibt bekannt:

Parken am Sudestau, sowie an der Elbe in Horst…

Die Nutzung unserer Elbdeichparkplätze am Schöpfwerk Horst, an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein und auf dem Sudeabschlußwehr in Boizenburg, sowie für die Zufahrt (unterhalb des rechten Sudedeiches) zu den Parkplätzen auf dem Sudeabschlußwehr ist abhängig von einer wasserrechtlichen Sondergenehmigung, da diese Örtlichkeiten Bestandteil der Hochwasserschutzanlagen sind.
Nachfolgende Regelungen gelten seit Sommer 2021 und sind befristet gültig bis 31.12.2025

Das Parken an den genannten Standorten ist nach wie vor ein exklusives Privileg für die angelnden Mitglieder des SAV Boizenburg/Elbe e.V.. Für die Nutzung dieser Stellflächen ist eine Berechtigungskarte notwendig. Die Ausstellung der Berechtigungskarte ist Antragspflichtig und jeweils gültig für ein Kalenderjahr. Antragsberechtigt sind alle „Vollzahlenden“ Vereinsmitglieder. Eine Ausstellung der Berechtigungskarte erfolgt nur bei persönlicher Abholung der Jahresangeldokumente zu unseren offiziellen Ausgabeterminen im Vereinsheim. 

Die Berechtigungskarte ist sowohl Personen- als auch KFZ gebunden. Diese berechtigt zur Nutzung der ausgewiesenen Stellflächen an den genannten Parkplätzen, sowie die Nutzung der Zufahrten. Das Parken außerhalb dieser Stellflächen ist untersagt. Gleiches gilt für das Befahren der Böschung beidseitig und/oder das Parken entlang der Deichverteidigungswege zu den Parkplätzen. Zur Verfügung stehen 5 Stellflächen am Parkplatz Elbdeich Schöpfwerk Horst, 10 Stellflächen am Parkplatz Elbdeich zur Landesgrenze Schleswig-Holstein und 5 Stellflächen am Parkplatz Sudeabschlußwehr in Boizenburg. Als Zufahrt zum Sudeabschlußwehr ist der Deichverteidigungsweg am unteren rechten Sudedeich von Altendorf kommend zu verwenden. Die Berechtigungskarte ist während der Parkdauer, vollständig sichtbar, in der Frontscheibe des KFZ zu hinterlegen und es ist ausschließlich nur die Ausübung des Angelsportes gestattet. Verstöße werden durch die Aufsichtsbehörden entsprechend sanktioniert. Mit verstärkten Kontrollen ist zu rechnen!

Verbot von Drillingshaken im Boizenburger Hafen während der Winterzeit !

Da in den letzten Jahren vermehrt beobachtet wurde, das der Hafen den Fischen als Winterlager dient, legt der SAV Boizenburg/Elbe e.V. mit Wirkung ab 1. November 2016 fest:

Vom 1. November bis 30. März jeden Jahres darf im Hafen Boizenburg nicht mit Drillingshaken geangelt werden. Die Regelung gilt für den Hafen vom Hafenkopf bis zum Ende der Steganlage des Bootsvereins (elbseitiges Ende).

Es darf nur EIN einschenkliger Haken per Angel verwendet werden, die Spannweite (kürzester Abstand zwischen der Hakenspitze und dem Schenkel) darf 9mm nicht überschreiten. Bei der Verwendung eines Gummiköders ist nur die Montage als Drop-Shot-Rig zulässig.
Der Köder muss eine Länge von mindestens 10 cm haben, der Abstand zwischen Beschwerungselement (Blei) und Anbindepunkt des Hakens bzw. des Hakenvorfachs muss mindestens 50 cm betragen. Bei Verwendung eines Vorfachs am Haken darf dieses eine Länge bis maximal 5 cm haben.

Schutzmaßnahmen zum Aufbau und Erhalt eines stabilen Bachforellenbestandes in der Boize

Der Vorstand des SAV Boizenburg/Elbe e.V. bemüht sich seit einigen Jahren um die Wiederansiedlung der Bachforelle in der Boize. Erste Untersuchungen und Fangergebnisse bestätigen den Erfolg dieser Maßnahme, und die ersten Laichaktivitäten sind ebenfalls zu verzeichnen.
Um diesen Bestand weiter zu erhalten und zu stabilisieren, hat der Vorstand des SAV Boizenburg am 31. Juli 2014 einstimmig folgende Schutzbestimmungen für die Boize beschlossen:

1. Generelles Angelverbot in der Boize in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April jeden Jahres. Dies beinhaltet ebenfalls die Wallgräben und den Färbergraben in Boizenburg, sowie die „Alte Boize“ von der Ellernholzschleuse bis zur Straßenbrücke Altendorf (Nächste Brücke unterhalb der B5). Unterhalb Straßenbrücke Altendorf kann der Schacksgraben weiter normal beangelt werden. Die üblichen Schutzbestimmungen am Fischaufstieg Schöpfwerk Hafen sind zu beachten !

2. Im Waldstück Gresser Schloss ist eine Schonstrecke eingerichtet.
Dort herrscht das ganze Jahr über ein generelles Angelverbot ! Die Schonstrecke erstreckt sich von der Straßenbrücke Schwanheider Straße bis zum Ende des Schlosswaldes.

3. Drillinge dürfen in der Boize nicht verwendet werden. Es sind generell nur Einzelhaken erlaubt, auch beim Spinnfischen.

4. Beim Aalangeln sowie generell beim Angeln mit natürlichen Ködern
sind Haken mit einer Mindestgröße von 2 zu verwenden. Da die Hersteller verschiedene Normen verwenden, gilt im Zweifelsfall: Die Spannweite zwischen Hakenspitze und Schenkel muss mindestens 12mm betragen !

Es gelten ebenfalls weiterhin die hiervon nicht berührten Bestimmungen der Gewässerordnung des LAV/MV !

Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Oktober 2014 für die Boize unterhalb der A24.

Der Boizenburger Hafen und der Schacksgraben (Alte Boize ab Brücke Altendorf) sind von allen diesen Regelungen nicht betroffen !

Boizenburg, den 31.07.2014