Schutzmaßnahmen Bachforellenbestand

Schutzmaßnahmen zum Aufbau und Erhalt eines stabilen Bachforellenbestandes in der Boize

Der Vorstand des SAV Boizenburg/Elbe e.V. bemüht sich seit einigen Jahren um die Wiederansiedlung der Bachforelle in der Boize. Erste Untersuchungen und Fangergebnisse bestätigen den Erfolg dieser Maßnahme, und die ersten Laichaktivitäten sind ebenfalls zu verzeichnen.
Um diesen Bestand weiter zu erhalten und zu stabilisieren, hat der Vorstand des SAV Boizenburg am 31. Juli 2014 einstimmig folgende Schutzbestimmungen für die Boize beschlossen:

1. Generelles Angelverbot in der Boize in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April jeden Jahres. Dies beinhaltet ebenfalls die Wallgräben und den Färbergraben in Boizenburg, sowie die „Alte Boize“ von der Ellernholzschleuse bis zur Straßenbrücke Altendorf (Nächste Brücke unterhalb der B5). Unterhalb Straßenbrücke Altendorf kann der Schacksgraben weiter normal beangelt werden. Die üblichen Schutzbestimmungen am Fischaufstieg Schöpfwerk Hafen sind zu beachten !

2. Im Waldstück Gresser Schloss ist eine Schonstrecke eingerichtet.
Dort herrscht das ganze Jahr über ein generelles Angelverbot ! Die Schonstrecke erstreckt sich von der Straßenbrücke Schwanheider Straße bis zum Ende des Schlosswaldes.

3. Drillinge dürfen in der Boize nicht verwendet werden. Es sind generell nur Einzelhaken erlaubt, auch beim Spinnfischen.

4. Beim Aalangeln sowie generell beim Angeln mit natürlichen Ködern
sind Haken mit einer Mindestgröße von 2 zu verwenden. Da die Hersteller verschiedene Normen verwenden, gilt im Zweifelsfall: Die Spannweite zwischen Hakenspitze und Schenkel muss mindestens 12mm betragen !

Es gelten ebenfalls weiterhin die hiervon nicht berührten Bestimmungen der Gewässerordnung des LAV/MV !

Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Oktober 2014 für die Boize unterhalb der A24.

Der Boizenburger Hafen und der Schacksgraben (Alte Boize ab Brücke Altendorf) sind von allen diesen Regelungen nicht betroffen !

Boizenburg, den 31.07.2014