Wir werden DIGITAL !

Nun ist es endlich soweit. Ab dem kommenden Jahr gibt es die Jahresangelberechtigungen und Beitragsmarken im digitalen Format. Dazu führen wir, als einer von wenigen Vereinen im LAV Verbund, bereits 2025 den neuen Mitgliedsausweis ein. Dieser ersetzen die bisherigen Papierdokumente. Ihr erhaltet den neuen Mitgliedsausweis mit der Jahresrechnung für das Beitragsjahr 2025 zugeschickt. Ausgenommen sind passive Vereinsmitglieder. Die Erstausstellung des neuen Ausweises erfolgt kostenfrei. Darüber hinaus erhaltet Ihr mit dem Ausweis individualisierte Zugangsdaten zum Verwaltungsportal. Bereits fest hinterlegt wurden zur eindeutigen Identifizierung der Nachname, Vorname und Geburtsdatum des Ausweisinhabers. Weitere personenbezogene Daten können von Jedem selbst ergänzt und geändert werden. Die Gültigkeit des Ausweises und die gezahlten Beiträge (Verbandsbeitrag, Jahresangelberechtigung und Vereinsbeitrag) können per NCF Funktion mit dem Smartphone abgerufen werden. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten findet dabei nicht statt.

Beitragrechnung 2025

Die Beitragsrechnung erhaltet Ihr wieder zum Jahreswechsel. Falls ein Wohnortwechsel stattgefunden hat, meldet uns bitte unverzüglich die neuen Adressdaten. 

Neben neuer Adressdaten könnt Ihr uns auch sonstige Daten- aktualisierungen, wie zum Beispiel neue Telefonnummern, neue Fischereischeindaten, etc. mitteilen.
Nutzt dafür einfach unser Datenaktualisierungsformular.
https://www.sav-boizenburg.de/registry

Wir wissen aus den letzten Jahren, dass es Einige von Euch ganz eilig haben, an die Angelberechtigungen zu kommen, um bereits am 1. Januar die Fischerei ausüben zu können. Daher werden wir einen Termin Ende Dezember (vor Versand der Beitragsrechnungen) zur Bezahlung der Beiträge 2025 und Abholung des Mitgliedsausweises anbieten. Einen genauen Termin werden wir zeitnah über unsere Internet- und Facebookseite kommunizieren.

Was ändert sich 2025...

Mit der Einführung des neuen Mitgliedsausweises entfällt die Abholung der Beitragsmarken und Angelberechtigungen. Mit dem Zahlungseingang der Beiträge werden die entsprechenden Nachweise digital auf Eurem Mitgliedsausweis freigeschaltet.

Für die Parkberechtigungskarten 2025 wird es im 1. Quartal entsprechende Ausgabetermine geben. Das Antragsformular und Termine erhaltet Ihr mit der Beitragsrechnung.

Die Fischereiabgabemarke ist von der Digitalisierung nicht betroffen und wird es nach vor in Papierform geben. Wir werden versuchen die Fischereiabgabemarken zu den Ausgabeterminen anbieten zu können.

Apropos Fischereiabgabe:
Vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern wurden Änderungen am Fischereigesetz beschlossen. Eine Änderung betrifft insbesondere unsere Mitglieder, welche Ihren Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Wer die Fischerei ausüben will, hat eine Fischereiabgabe zu entrichten. Von der Abgabe ist befreit, wer der Fischereischeinpflicht nach § 7 Absatz 1 nicht unterliegt“ (das betrifft Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)oder nach § 7 Absatz 7 Satz 1 von Ihr befreit ist.“
Quelle: LFischG M-V geändert durch Gesetz vom 07. August 2024 (GVOBI. M-V S.518) 

Bedeutet: Jeder der in MV angeln möchte, muss die jährliche Fischereiabgabemarke für MV erwerben!