Update: Parken am Sudestau, sowie an der Elbe in Horst…

Parken am Sudestau, sowie an der Elbe in Horst…

Die Nutzung unserer Elbdeichparkplätze am Schöpfwerk Horst, an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein und auf dem Sudeabschlußwehr in Boizenburg, sowie für die Zufahrt (unterhalb des rechten Sudedeiches) zu den Parkplätzen auf dem Sudeabschlußwehr ist abhängig von einer wasserrechtlichen Sondergenehmigung, da diese Örtlichkeiten Bestandteil der Hochwasserschutzanlagen sind.
Nachfolgende Regelungen gelten seit Sommer 2021 und sind befristet gültig bis 31.12.2025

Das Parken an den genannten Standorten ist nach wie vor ein exklusives Privileg für die angelnden Mitglieder des SAV Boizenburg/Elbe e.V.. Für die Nutzung dieser Stellflächen ist eine Berechtigungskarte notwendig. Die Ausstellung der Berechtigungskarte ist Antragspflichtig und jeweils gültig für ein Kalenderjahr. Antragsberechtigt sind alle „Vollzahlenden“ Vereinsmitglieder. Eine Ausstellung der Berechtigungskarte erfolgt nur bei persönlicher Abholung der Jahresangeldokumente zu unseren offiziellen Ausgabeterminen im Vereinsheim. 

Die Berechtigungskarte ist sowohl Personen- als auch KFZ gebunden. Diese berechtigt zur Nutzung der ausgewiesenen Stellflächen an den genannten Parkplätzen, sowie die Nutzung der Zufahrten. Das Parken außerhalb dieser Stellflächen ist untersagt. Gleiches gilt für das Befahren der Böschung beidseitig und/oder das Parken entlang der Deichverteidigungswege zu den Parkplätzen. Zur Verfügung stehen 5 Stellflächen am Parkplatz Elbdeich Schöpfwerk Horst, 10 Stellflächen am Parkplatz Elbdeich zur Landesgrenze Schleswig-Holstein und 5 Stellflächen am Parkplatz Sudeabschlußwehr in Boizenburg. Als Zufahrt zum Sudeabschlußwehr ist der Deichverteidigungsweg am unteren rechten Sudedeich von Altendorf kommend zu verwenden. Die Berechtigungskarte ist während der Parkdauer, vollständig sichtbar, in der Frontscheibe des KFZ zu hinterlegen und es ist ausschließlich nur die Ausübung des Angelsportes gestattet. Verstöße werden durch die Aufsichtsbehörden entsprechend sanktioniert. Mit verstärkten Kontrollen ist zu rechnen!

Projekt „Hochwasserschutz Boizenburg“ – Sudedeich ab dem 23.09.2025 gesperrt

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) informiert darüber, dass der Sudedeich im Bereich der Stadt Boizenburg/Elbe ab dem 23.09.2025 voll gesperrt werden muss. Die Sperrung gilt für den Bereich von der Zuwegung „Fischereck“, über die Zuwegung „Altendorf“ bis zum Sudeabschlussbauwerk und dauert voraussichtlich bis zum Dezember 2025.

Grund für die Sperrung sind vorbereitende Baumaßnahmen im Rahmen des Projektes „Hochwasserschutz Boizenburg“. Unter anderem umfasst der nun beginnende Bauabschnitt die Entfernung von Gehölzen und die Herstellung des Grobplanums für den späteren Deichbau durch den Abtrag von Oberboden.

Für Inhaber der Berechtigungskarte 2025 besteht die Möglichkeit als Zufahrt zu den Stellflächen am Sudeabschlußwehr den Hafendeich zu benutzen. Bitte achtet insbesondere auf Fußgänger und Fahrradfahrer in diesem Abschnitt.