SVZ: Von Aalfang-Verbot bis Zander-Schonzeit – Was sich für Angler in MV ändert

Ein Fangverbot für Aale in Küstengewässern und ein geändertes Mindestmaß für einen begehrten Speisefisch: Freizeitfischer in Mecklenburg-Vorpommern müssen im kommenden Jahr einige neue Regelungen beachten. Für den Edelfisch Zander wurde das Mindestmaß für die Entnahme auf 50 Zentimeter erhöht, wie der Landesanglerverband (LAV MV) mitteilte. Zudem wurde die Frist vorgezogen, in der der Raubfisch mit dem langgestreckten und spindelförmigen Körper nicht gezielt geangelt werden darf. Ab 2023 gilt für den Zander eine Schonzeit vom 15. April bis 1. Juni.

Der Bestand in den Binnengewässern sei zwar nicht gefährdet, durch den Klimawandel habe sich aber das Verhalten der Fische verändert, erklärte LAV-Sprecherin Claudia Thürmer. „Es wird früher warm und die Laichzeit der Fische, eben auch des Zanders, hat sich angepasst“, erklärte sie. Es sei deshalb sinnvoll, die Schonzeit entsprechend anzupassen.
Schonzeit und Mindestmaße dienen dem Schutz der Fischbestände. Durch die Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass sich die Tiere mindestens einmal im Leben fortpflanzen können.
Einen Zander für die Küche konnten Angler in Mecklenburg-Vorpommern bislang mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 45 Zentimeter lang war. Die Erhöhung um fünf Zentimeter ist wichtig für die Fortpflanzung des Fisches. Das bislang geltende Mindestmaß war aus Sicht des Anglerverbandes nicht ausreichend. „Die Tiere konnten sich noch nicht ausreichend reproduzieren“, erklärte Thürmer. Mit der Erhöhung des Mindestmaßes für den Zander an jenes des Hechts folge man einer Empfehlung der Gewässerwarte.
Die Bestände beliebter Zielfischarten wie Hecht, Karpfen und Aal in den Binnengewässern von MV werden vom Landesanglerverband als gut eingeschätzt. Große Fischsterben wie etwa an der Oder in Brandenburg habe es in diesem Jahr nicht gegeben, erklärte Thürmer. „Auch der Bestand des Europäischen Aales hat sich in unseren Binnengewässern inzwischen verbessert. Unsere umfangreichen Besatzmaßnahmen zeigen Wirkung“, betonte die Verbandssprecherin. Rund eine halbe Million Aale seien in diesem Jahr durch den LAV in die Gewässer des Landes eingebracht worden. Auch im kommenden Jahr seien wieder umfangreiche Besatzmaßnahmen geplant.


Doch während Angler an Seen und Flüssen den schlangenartigen Fisch weiter fangen dürfen, gilt ab kommenden Jahr für jegliche Freizeitfischerei in den Meeres- und Küstengewässern wie Ostsee, Bodden und deren flachen Buchten sowie im Kleinen Haff ein ganzjähriges Aalfang-Verbot. Die von den EU-Staaten beschlossene Beschränkung in der Nordsee sowie in Meeres- und Küstengewässern der Union soll den vom Aussterben bedrohten Europäischen Aal besser schützen.

Der LAV in MV kritisierte das Komplettverbot für die Freizeitfischer als nicht nachvollziehbar. „Das ist eine erhebliche Einschränkung und trifft die Angler hart. Wir haben dazu viele Anrufe bekommen“, so die Sprecherin. Der Anteil der Angler an den gefangenen Aalen in der Ostsee sei verschwindend gering.
Mit rund 46 000 Mitgliedern zählt der Landesanglerverband zu den größten Vereinen in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der Angelkarte des LAV MV können landesweit 747 Gewässer- und Flussabschnitte mit einer Fläche von rund 30 000 Hektar Wasserfläche beangelt werden.

m Anglerland Nummer eins gelten 2023 neue Fischereiregeln, die auch auf Kritik stoßen.

Udo Roll, SVZ