Parken am Sudestau, sowie an der Elbe in Horst…

....vorübergehend NICHT möglich !

Zum 31.12.2020 sind ausgelaufen unsere Sondergenehmigungen zur Nutzung der Parkplätze an der Elbe in Horst, der Parkplätze an der Elbe zur Landesgrenze Schleswig-Holstein, der Parkplätze auf dem Sudeabschlusswehr in Boizenburg und für die Nutzung der Zuwegung zum Sudeabschlusswehr (Befahren des rechten unteren Sudedeiches zwischen Altendorf <—> Sudestau). Vom Vorstand wurden im September 2020 entsprechende Anträge zur Verlängerung dieser Sondergenehmigung gestellt. Bis zum Erhalt eines neuen Bescheides gelten weiterhin die alten Konditionen.
Nun hat uns leider die Zeit doch eingeholt und die neue Sondergenehmigung liegt uns vor.  Allerdings ist Diese mit einigen Auflagen behaftet. Zukünftig wird zur Nutzung der genannten Parkmöglichkeiten eine personalisierte Berechtigungskarte benötigt und die Parkmöglichkeiten werden limitiert. Der Inhalt der Berechtigungskarte muss mit der entsprechenden Behörde im Detail noch abschliessend geklärt werden. Bis dahin ist es NICHT MÖGLICH diese Parkplätze und Zuwegungen zu nutzen, da mit Erhalt des neuen Bescheides dessen Regelungen in Kraft treten.
Wir bemühen uns um eine schnelle Klärung und werden Euch dann abschliessend entsprechend über die neuen Spielregeln zum Parken informieren.