Neue unionsrechtliche Regelungen zur Freizeitfischerei in Meeres- und Küstengewässern 2026

Gemäß Art. 55 der geänderten Fischereikontroll-Verordnung (VO (EU) 1224/2009 i.V.m. VO (EU) 2023/2842) muss Deutschland ab 2026 sicherstellen, dass Personen, die Freizeitfischerei im Meer und den Küstengewässern ausüben, unionsrechtlich registriert werden und Fänge bestimmter Fischarten (Ostsee: Dorsch, Aal, Lachs) über ein elektronisches System erfassen und melden.

Das zu verwendende System ist die von der Europäischen Kommission entwickelte Smartphone-App „RecFishing“. Die RecFishing-App steht im Google Play Store und im Apple App Store zum kostenlosen Download bereit.

Es wird allen betroffenen Anglern empfohlen, sich mit der Thematik vertraut zu machen. Fragen und Antworten (FAQ) finden Sie auf:
 https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/ meeresangeln

Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern