Uns erreichen immer wieder Nachfragen zu den Mindestmaßen und Schonzeiten.
Die Fangverbote, Mindestmaße und Schonzeiten richten sich grundsätzlich nach den Festlegungen des Fischereigesetzes M-V und der Verordnung zur Ausübung der Fischerei in Binnenbewässern (BiFVO M-V). Zusätzlich gelten in allen Verbands- und Vereinsgewässern die ergänzenden Regelungen der Gewässerverordnung des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V..
Nachfolgend sind alle Informationen zusammengefasst.
Prinzipiell gilt:
Während der Schonzeit gefangene Fische und / oder untermassige Fische sind schonend vom Fanggerät zu lösen und in das Fanggewässer unverzüglich zurück zusetzten. Eine Aneignung ist grundsätzlich untersagt.