Winterlagerregelung! Vom 1. November bis 30. März jeden Jahres darf im Hafen Boizenburg nicht mit Drillingshaken geangelt werden. Die Regelung gilt für den Hafen vom Hafenkopf bis zum Ende der Steganlage des Bootsvereins (elbseitiges Ende).
Winterlagerregelung! Vom 1. November bis 30. März jeden Jahres darf im Hafen Boizenburg nicht mit Drillingshaken geangelt werden. Die Regelung gilt für den Hafen vom Hafenkopf bis zum Ende der Steganlage des Bootsvereins (elbseitiges Ende).
Besonderheiten: Winterlagerregelung! Vom 1. November bis 30. März jeden Jahres darf im Hafen Boizenburg nicht mit Drillingshaken geangelt werden. Die Regelung gilt für den Hafen vom Hafenkopf bis zum Ende der Steganlage des Bootsvereins (elbseitiges Ende).