Wallgräben und Färbergraben
Teilgewässer der Boize. Ringförmiges Grabensystem mit Wallanlage um die Innenstadt von Boizenburg. Überzogen mit vielen Querbauten.
Gewässertyp:
Status:
benötigte Angeldokumente:
Besonderheiten:
Fließgewässer
LAV M-V Verbandsgewässer
– LAV M-V Angelberechtigung
-> Ausgabestelle Gastangelkarten: hagebaumarkt Boizenburg
– gültiger Fischereischein
– gültige Fischereiabgabemarke des Landes M-V
In der Boize besteht in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April ein generelles Angelverbot. Dies beinhaltet ebenfalls die Wallgräben und den Färbergraben in Boizenburg, sowie die „Alte Boize“ von der Ellernholzschleuse bis zur Straßenbrücke Altendorf (Nächste Brücke unterhalb der B5).
Ein ganzjähriger Angelverbot besteht im Bereich des Schlosswaldes in Gresse (von der Brücke Schwanheider Straße bis Ende des Schlosswaldes).
Weitere Bestimmungen siehe hier: Schutzbestimmungen Boize
Teilgewässer der Boize. Ringförmiges Grabensystem mit Wallanlage um die Innenstadt von Boizenburg. Überzogen mit vielen Querbauten.
Gewässertyp:
Status:
Angelberechtigung:
Besonderheiten:
Fließgewässer
LAV M-V Verbandsgewässer
– LAV M-V Angelberechtigung
– gültiger Fischereischein
– gültige Fischereiabgabemarke des Landes M-V
In der Boize besteht in der Zeit vom 1. Oktober bis
30. April ein generelles Angelverbot. Dies beinhaltet ebenfalls die Wallgräben und den Färbergraben in Boizenburg, sowie die „Alte Boize“ von der Ellernholzschleuse bis zur Straßenbrücke Altendorf (Nächste Brücke unterhalb der B5).
Ein ganzjähriger Angelverbot besteht im Bereich des Schlosswaldes in Gresse (von der Brücke Schwanheider Straße bis Ende des Schlosswaldes).
Weitere Bestimmungen siehe hier: Schutzbestimmungen Boize
Teilgewässer der Boize. Ringförmiges Grabensystem mit Wallanlage um die Innenstadt von Boizenburg. Überzogen mit vielen Querbauten.
Gewässertyp:
Fließgewässer
Status:
LAV M-V Verbandsgewässer
benötigte Angeldokumente:
– LAV M-V Angelberechtigung
– gültiger Fischereischein
– Fischereiabgabemarke des Landes M-V
Besonderheiten:
In der Boize besteht in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April ein generelles Angelverbot. Dies beinhaltet ebenfalls die Wallgräben und den Färbergraben in Boizenburg, sowie die „Alte Boize“ von der Ellernholzschleuse bis zur Straßenbrücke Altendorf (Nächste Brücke unterhalb der B5).
Ein ganzjähriger Angelverbot besteht im Bereich des Schlosswaldes in Gresse (von der Brücke Schwanheider Straße bis Ende des Schlosswaldes).
Weitere Bestimmungen siehe hier: Schutzbestimmungen Boize