Boize

Ein kleiner Niederungsfluss, leider teilweise stark begradigt und mit Querbauten.
Wir betreuen die Strecke vom Wehr II (zwischen Greven und Lüttenmark) bis zur Mündung in den Boizenburger Hafen, einschliesslich „Alte Boize“ und Wallgräben.

Gewässertyp:

Status:

benötigte Angeldokumente:




Besonderheiten:

Fließgewässer

LAV M-V Verbandsgewässer

– LAV M-V Angelberechtigung
-> Ausgabestelle Gastangelkarten: hagebaumarkt Boizenburg
– gültiger Fischereischein
– gültige Fischereiabgabemarke des Landes M-V

In der Boize besteht in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April ein generelles Angelverbot. Dies beinhaltet ebenfalls die Wallgräben und den Färbergraben in Boizenburg, sowie die „Alte Boize“ von der Ellernholzschleuse bis zur Straßenbrücke Altendorf (Nächste Brücke unterhalb der B5).

Ein ganzjähriger Angelverbot besteht im Bereich des Schlosswaldes in Gresse (von der Brücke Schwanheider Straße bis Ende des Schlosswaldes).

Weitere Bestimmungen siehe hier: Schutzbestimmungen Boize

Ein kleiner Niederungsfluss, leider teilweise stark begradigt und mit Querbauten.
Wir betreuen die Strecke vom Wehr II (zwischen Greven und Lüttenmark) bis zur Mündung in den Boizenburger Hafen, einschliesslich „Alte Boize“ und Wallgräben.

Gewässertyp:

Status:

Angelberechtigung:



Besonderheiten:

Fließgewässer

LAV M-V Verbandsgewässer

– LAV M-V Angelberechtigung
– gültiger Fischereischein
– gültige Fischereiabgabemarke des Landes M-V

In der Boize besteht in der Zeit vom 1. Oktober bis
30. April ein generelles Angelverbot. Dies beinhaltet ebenfalls die Wallgräben und den Färbergraben in Boizenburg, sowie die „Alte Boize“ von der Ellernholzschleuse bis zur Straßenbrücke Altendorf (Nächste Brücke unterhalb der B5).

Ein ganzjähriger Angelverbot besteht im Bereich des Schlosswaldes in Gresse (von der Brücke Schwanheider Straße bis Ende des Schlosswaldes).

Weitere Bestimmungen siehe hier: Schutzbestimmungen Boize

Ein kleiner Niederungsfluss, leider teilweise stark begradigt und mit Querbauten.
Wir betreuen die Strecke vom Wehr II (zwischen Greven und Lüttenmark) bis zur Mündung in den Boizenburger Hafen, einschliesslich „Alte Boize“ und Wallgräben.

Gewässertyp:
Fließgewässer

Status:
LAV M-V Verbandsgewässer

benötigte Angeldokumente:
– LAV M-V Angelberechtigung
– gültiger Fischereischein
– Fischereiabgabemarke des Landes M-V

Besonderheiten:
In der Boize besteht in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April ein generelles Angelverbot. Dies beinhaltet ebenfalls die Wallgräben und den Färbergraben in Boizenburg, sowie die „Alte Boize“ von der Ellernholzschleuse bis zur Straßenbrücke Altendorf (Nächste Brücke unterhalb der B5).

Ein ganzjähriger Angelverbot besteht im Bereich des Schlosswaldes in Gresse (von der Brücke Schwanheider Straße bis Ende des Schlosswaldes).

Weitere Bestimmungen siehe hier: Schutzbestimmungen Boize

04.07.2026 - Arbeitseinsatz InStream-Restaurierung Abschnitt 1 im Schlosswald Gresse

Am 04. Juli trafen sich früh am Morgen freiwillige Helfer aus dem Vereinsumfeld, um die Planungen zur InStream-Restaurierung zum Schutz und Erhalt der Bachforellen im Boizeabschnitt Schlosswald Gresse Realität werden zu lassen. Angelegt wurden im Rahmen dieser Arbeiten neue Lenkbuhnen sowie neue Kiesbänke, welche zukünftige als Laichhabitate dienen sollen.

Am 04. Juli trafen sich früh am Morgen freiwillige Helfer aus dem Vereinsumfeld, um die Planungen zur InStream-Restaurierung zum Schutz und Erhalt der Bachforellen im Boizeabschnitt Schlosswald Gresse Realität werden zu lassen. Angelegt wurden im Rahmen dieser Arbeiten neue Lenkbuhnen sowie neue Kiesbänke, welche zukünftige als Laichhabitate dienen sollen.