Boize
Ein kleiner Niederungsfluss, leider teilweise stark begradigt und mit Querbauten.
Wir betreuen die Strecke vom Wehr II (zwischen Greven und Lüttenmark) bis zur Mündung in den Boizenburger Hafen, einschliesslich „Alte Boize“ und Wallgräben.
Gewässertyp:
Status:
benötigte Angeldokumente:
Besonderheiten:
Fließgewässer
LAV M-V Verbandsgewässer
– LAV M-V Angelberechtigung
-> Ausgabestelle Gastangelkarten: hagebaumarkt Boizenburg
– gültiger Fischereischein
– gültige Fischereiabgabemarke des Landes M-V
In der Boize besteht in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April ein generelles Angelverbot. Dies beinhaltet ebenfalls die Wallgräben und den Färbergraben in Boizenburg, sowie die „Alte Boize“ von der Ellernholzschleuse bis zur Straßenbrücke Altendorf (Nächste Brücke unterhalb der B5).
Ein ganzjähriger Angelverbot besteht im Bereich des Schlosswaldes in Gresse (von der Brücke Schwanheider Straße bis Ende des Schlosswaldes).
Weitere Bestimmungen siehe hier: Schutzbestimmungen Boize
Ein kleiner Niederungsfluss, leider teilweise stark begradigt und mit Querbauten.
Wir betreuen die Strecke vom Wehr II (zwischen Greven und Lüttenmark) bis zur Mündung in den Boizenburger Hafen, einschliesslich „Alte Boize“ und Wallgräben.
Gewässertyp:
Status:
Angelberechtigung:
Besonderheiten:
Fließgewässer
LAV M-V Verbandsgewässer
– LAV M-V Angelberechtigung
– gültiger Fischereischein
– gültige Fischereiabgabemarke des Landes M-V
In der Boize besteht in der Zeit vom 1. Oktober bis
30. April ein generelles Angelverbot. Dies beinhaltet ebenfalls die Wallgräben und den Färbergraben in Boizenburg, sowie die „Alte Boize“ von der Ellernholzschleuse bis zur Straßenbrücke Altendorf (Nächste Brücke unterhalb der B5).
Ein ganzjähriger Angelverbot besteht im Bereich des Schlosswaldes in Gresse (von der Brücke Schwanheider Straße bis Ende des Schlosswaldes).
Weitere Bestimmungen siehe hier: Schutzbestimmungen Boize
Ein kleiner Niederungsfluss, leider teilweise stark begradigt und mit Querbauten.
Wir betreuen die Strecke vom Wehr II (zwischen Greven und Lüttenmark) bis zur Mündung in den Boizenburger Hafen, einschliesslich „Alte Boize“ und Wallgräben.
Gewässertyp:
Fließgewässer
Status:
LAV M-V Verbandsgewässer
benötigte Angeldokumente:
– LAV M-V Angelberechtigung
– gültiger Fischereischein
– Fischereiabgabemarke des Landes M-V
Besonderheiten:
In der Boize besteht in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April ein generelles Angelverbot. Dies beinhaltet ebenfalls die Wallgräben und den Färbergraben in Boizenburg, sowie die „Alte Boize“ von der Ellernholzschleuse bis zur Straßenbrücke Altendorf (Nächste Brücke unterhalb der B5).
Ein ganzjähriger Angelverbot besteht im Bereich des Schlosswaldes in Gresse (von der Brücke Schwanheider Straße bis Ende des Schlosswaldes).
Weitere Bestimmungen siehe hier: Schutzbestimmungen Boize