UPDATE! Angeln unterhalb des Vierhanges

*** UPDATE 20.11.2025 ***
Durch Allgemeinverfügung der Stadt Boizenburg wurde die Aufhebung der Sperrung des Elbhanges am 14.11.2025 angeordnet.  Die damit verbundenen Einschränkungen am Gewässer sind somit hinfällig.

Originalbeitrag:
Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass das Angeln unterhalb des Vierhanges vom Ufer aus, derzeit untersagt ist. Durch  Allgemeinverfügung der Stadt Boizenburg vom 27.02.2024 gibt es für dieses Gebiet ein allgemeines Betretungsverbot. Im digitalen LAV Gewässerverzeichnis und auf unserer  Vereinsgewässerkarte wurde dieser Bereich entsprechend gekennzeichnet und die Gültigkeit der Angelberechtigungen aufgehoben.