Angeln unterhalb des Viehhanges

Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass das Angeln unterhalb des Vierhanges vom Ufer aus, derzeit untersagt ist. Durch  Allgemeinverfügung der Stadt Boizenburg vom 27.02.2024 gibt es für dieses Gebiet ein allgemeines Betretungsverbot. Im digitalen LAV Gewässerverzeichnis und auf unserer  Vereinsgewässerkarte wurde dieser Bereich entsprechend gekennzeichnet und die Gültigkeit der Angelberechtigungen aufgehoben.