Wie ein jeder weiss, gibt es in Deutschland für alles Bestimmungen und Gesetze, so auch für die Angelei.
Genauso wichtig finden wir jedoch, daß jeder Angler von selbst mit der richtigen Einstellung ans Fischwasser geht. Fair Play und eine verantwortungsbewusste Entnahme, sowie ein schonender Umgang mit der Natur sollten für jeden Angler selbstverständlich sein.
Ein waidgerechter Angler hat kein Problem damit die Stelle zu wechseln, wenn er z.B. feststellt daß er gerade in der "Kinderstube" fischt. Beim Aalangeln in Gewässern wo auch die Bachforelle vorkommt, sollte man möglichst große Wurmhaken verwenden. Es ist immer schade, einen untermaßigen Fisch zu verangeln.
Das kein Müll am Angelplatz liegen bleibt, ist auch eine Selbstverständlichkeit. Und es schadet durchaus nicht, liegengelassenen Müll von anderen Anglern mitzunehmen.
Denkt daran, daß wir zu einem großen Teil in Naturschutzgebieten angeln.
Niemand muss sich hinterher beschweren, wenn diese irgendwann für die Angelei gesperrt werden, weil dort des öfteren "Anglermüll" hinterlassen wird. Besonders abgeschnittene Schnur-Reste gehören unbedingt sofort in die Manteltasche oder in den mitgeführten Müllbeutel.
Der beste Angler ist derjenige, dessen Anwesenheit man im Nachhinein nicht feststellen kann !
In diesem Sinne, Petri Heil !
Fischereigesetz Mecklenburg Vorpommern
(Ein Service von Mecklenburg-Vorpommern und juris)
Komplette Übersicht über Verordnungen zur Fischerei und Angelfischerei unter:
http://www.lallf.de/
Bildübersicht unserer wichtigsten Fischarten mit Schonzeiten und Mindestmaßen
Die angegebenen Schonzeiten und Mindestmaße gelten für Binnengewässer in MVP,
im Geltungsbereich der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes MVP.
Alle Angaben ohne Gewähr !
Neue Gewässerordnung des LAV, in Kraft seit 1.1.2006:
Einige Mindestmaße und Schonzeiten wurden geändert.
Hier die wichtigsten Neuerungen für Binnengewässer in Kürze:
Mindestmaß Hecht und Zander geändert auf 50 cm.
Mindestmaß Karpfen geändert auf 45 cm.
Mindestmaß Quappe geändert auf 30 cm.
Mindestmaß Wels geändert auf 70 cm.
Schonzeit Quappe geändert: 1. Januar bis 15. Februar
Schonzeit Meerforelle und Lachs geändert: 1. September bis 31. März
Schonzeit Döbel: entfällt.
Entnahme
Es dürfen insgesamt maximal 3 Stück der folgenden Arten pro Kalendertag entnommen werden:
Hecht, Zander, Karpfen, Schleie, Wels, Meerforelle, Bachforelle, Äsche.
Zusätzlich dürfen max. 3 Aale pro Kalendertag entnommen werden.
ACHTUNG:
am 28. November 2006 wurde die Küstenfischereiverordnung (KüFVO) neu erlassen !
Die wichtigsten Änderungen für uns Angler sind:
- Wegfall des Verankerungsgebotes im Fischereibezirk Wismarbucht
- Wegfall des Mindestmaßes für Wittling
- Wegfall der Schonzeiten für Glattbutt, Flunder und Scholle
- Verschiebung der Schonzeiten für Lachs und Meerforelle auf 15. Sept. bis 14. Dez.
- Festlegung der Höchstzahl der Anbissstellen (SECHS) an der Handangel
- Erweiterung der Schonbezirke an den Flussmündungen von 100 auf 300m - Festlegung von Schonbezirken in der Unterwarnow und im Salzhaff
Noch etwas als Hilfe zur Bestimmung von Fettflossenträgern:
Der große und der kleine Unterschied
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