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Das "Schwarze Wasser". Dieses tolle Foto bekamen wir von userem Vereinskameraden Stefan Dosdal zugeschickt !
Vielen Dank !
Bildergalerie Vereinsarbeit
Im Laufe der Zeit haben sich viele Fotos angesammelt, die wir hier in einer laufend wachsenden Bildergalerie zeigen möchten, um einen Eindruck von der Vereinsarbeit zu geben.
Ob Arbeitsdiensteinsätze, Besatzmaßnahmen, Fischbestandsuntersuchungen, Eindrücke bei Gewässerbegehungen oder Veranstaltungen, alles kann hier hinein !
Wer Fotos beisteuern möchte, kann diese an savbb@web.de oder pro-boize@web.de schicken !
05/2010 Aalfangverbot wird aufgehoben !
Laut NDR Nachrichtensendung vom 11.5.2010 und verschiedenen Presseberichten wird das seit Angang 2010 verhängte Aalfangverbot in der Elbe wieder aufgehoben.
Eine entsprechende Änderung der Binnenfischereiverordnung ist in Arbeit. Bis diese in Kraft tritt, wird der Vollzug des Aal-Fangverbots ausgesetzt, das heisst Verstösse gegen das formal
zunächst noch weiter bestehende Verbot werden nicht geahndet.
Quelle: http://www.mvregio.de/406775.html
02/2010 Offener Brief des SAV Boizenburg/Elbe e.V. zum Thema Aalfangverbot in der Elbe
Der SAV Boizenburg/Elbe e.V. wandte sich im Januar mit diesem Brief an das
Ministerium, mit der Bitte um Stellungnahme zum Thema Aalfangverbot.
Die Politiker haben jedoch weder geantwortet, noch ist jemand der Einladung zur Jahreshauptversammlung am 14.02.2010 gefolgt.
Deshalb wird dieses Schreiben jetzt hier öffentlich gemacht.
Offener Brief
07/2009 Der SAV Boizenburg/Elbe e.V. und der SAV Untere Sude e.V. geben bekannt:
Beide Vereine haben zusammen den Salzsee, das Köster-Brack, das Brandsche Brack sowie die Kuhle gegenüber dem Brandschen Brack (Sude Seite) für ihre Mitglieder gepachtet.
Im gegenseitigem Einvernehmen beangeln das Brandsche Brack nur Mitglieder des SAV Untere Sude e.V., alle anderen Gewässer werden zusammen genutzt.
Der Salzsee kann halbseitig (Deichseite) beangelt werden.
Zur Vereinfachung der Fischereiaufsicht haben die Mitglieder des Vereins "Untere Sude" diese Erkennungskarte im Auto liegen:

Die Mitglieder des SAV Boizenburg haben den gelben runden Aufkleber mit dem Vereinslogo.
Angelberechtigungen für die neuen Gewässer gibt es kostenlos für die Mitglieder beider Vereine in Boizenburg in den Angelläden Andre`s Angeleck, Angelcenter Gumz & Mieck, sowie in Besitz beim Bäcker. Es muss nur ein gültiger Sportfischer-Pass vorgezeigt werden.
Somit gibt es für die Mitglieder beider Vereine eine weitere Möglichkeit bei Hochwasser in Elbe und Sude auf diese Gewässer auszuweichen.
Die genaue Lage der Gewässer wird demnächst hier auf unserer Homepage dargestellt.
01/2009 Zukünftige Beanglung der Gewässer Im Amt Neuhaus 2009
Der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. teilt uns mit:
Es wird im Jahr 2009 keinen Jahresfischereierlaubnisschein Niedersachsen mehr geben.
Im Jahr 2009 können nur noch nachfolgend aufgeführte Gewässer im Amt Neuhaus mit der LAV Jahresangelberechtigung 2009 beangelt werden.
355 Sumter See anteilig (Südteil und Mittelteil) 10,90 ha
1478 Alte Tonkuhlen bei Neuhaus 1,12 ha
5030 Krainke vom zweiten See bis Grenzkuhle mit See Motel und Haarer Brücke 15,91 ha
5051 Elbe von Stromkilometer 519,60 bis 529,6 von Ufer zu Ufer einschließlich aller Kuhlen und Haken im Deichvorland, unabhängig ob sie mit der Elbe in Verbindung stehen.
Ausgenommen sind davon die Kuhle vor Brandstade, der Teißauer und Pommauer Haken sowie der Jeetzelfluss und Alte Jeetzel vor Hitzacker
Über die anderen Gewässer wie zum Beispiel den Krainkeabschnitt, Sudeabschnitt und Rögnitzabschnitt laufen derzeit Pachtverhandlungen.
Wenn diese Pachtverträge abgeschlossen sind, werden wir informieren.
Vorstand SAV Boizenburg/Elbe e.V.
Im Dezember 2008
Update: Genauere Infos mit Karten gibt es in der Verbandszeitschrift unter diesem Link:
http://www.lav-mv.de/dokumente/zeitungI_2009.pdf
11/2008 NSG Verordnung "Schaalelauf"
Die seit 1995 geführten Verhandlungen zum NSG Schaalelauf sind abgeschlossen.
Der LAV und die Angelvereine konnten erreichen, dass die traditionellen Angelstrecken im Naturschutzgebiet Schaalelauf grösstenteils erhalten bleiben.
Allerdings gibt es einige Strecken an denen nun nicht mehr geangelt werden darf.
Dies bezieht sich auf den Abschnitt vom Schaalsee bis zur Einmündung der Schilde in die Schaale, sowie ein paar hundert Meter weiter stromab.
Ausgenommen hiervon ist der Abschnitt von unterhalb Ortslage Kogel bis einige hundert m vor Einmündung der Schilde.
Die Schilde darf ebenfalls von Schildfeld bis Einmündung in die Schaale nicht mehr beangelt werden.
Zusätzlich gibt es noch einige kürzere "Monitoring-Strecken", in denen maximal mit 2 Handangeln geangelt werden darf.
Aussagekräftiges Kartenmaterial hierüber haben wir leider immer noch nicht erhalten, deshalb sind diese Angaben nur als vorläufige Info von uns verfasst, damit niemand ins "offene Messer" läuft !
Die Sperrstrecken sollen aber vom LAV ausgeschildert werden. Das gesamte Naturschutzgebiet erstreckt sich entlang des Schaaleverlaufs vom Schaalsee bis Brücke Zahrensdorf, einschliesslich der Schilde von Brücke Schildfeld bis Einmündung in die Schaale. In diesem Bereich darf in der Schaale auch nicht gewatet werden.
Der komplette Text der Verordnung sowie Kartenmaterial (ohne Kennzeichnung der Angelausschlussgebiete) kann hier eingesehen werden.
09/2007
Vom Landesanglerverband erreicht uns folgende Info:
Neupachtung der Elbe und Nebengewässer in Niedersachsen
Der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat unter Mitwirkung des Regionalen Anglerverbandes Süd-West-Mecklenburg e.V. die Elbe von Strom-km 519,6 bis 529,6 von Ufer zu Ufer einschließlich aller Kuhlen und Haken im Deichvorland, unabhängig ob sie mit der Elbe in Verbindung stehen oder nicht, zum 01. August 2007, für 18 Jahre fischereilich angepachtet. Ausgenommen sind davon die Kuhle vor Brandstade, der Teißauer und Pommauer Haken sowie der Jeetzelfluss und Alte Jeetzel vor Hitzacker. (Siehe Skizze hier)
Es gilt die Jahresangelberechtigung des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern 2007.
Die o.g. Gewässer werden im Gewässerverzeichnis 2008 aufgeführt und für dieses Jahr im Internet bzw. in der Verbandszeitung dargestellt.
Zur Ausübung des Angelns gilt das Niedersächsische Fischereigesetz und die Verordnung über
die Fischerei in Binnengewässern.
10/2006 Befahrung Deichverteidigungsweg an der Sude
Laut einem Artikel in der SVZ vom 11.10.2006 ist nun endlich das Befahren der Deichverteidigungswege von Altendorf bis Gothmann und in Richtung Sudestau offiziell freigegeben.
"Wie Bürgermeister Harald Jäschke gegenüber SVZ mitteilte, betrifft dieses die Strecke von der Station 1+516 (Altendorfer Weg bis Station 2+313,7 (Auffahrt auf den Deichverteidigungsweg aus Richtung Gothmann/Boizenburg). Dieser Abschnitt wird für Fahrzeuge bis 3,5 t zugelassen und ist mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h zu befahren. Das Befahren der Böschung und des Schutzstreifens ist nicht gestattet.
Die Strecke von Station 1+516 (Altendorfer Weg) bis Station 0+471,7 (Sudeabschlusswehr) wird nur eingeschränkt für Radfahrer und landwirtschaftliche Fahrzeuge freigegeben.
Die bestehende Ausnahmeregelung für Mitglieder des SAV Boizenburg e.V. zum Erreichen des Parkplatzes bleibt bestehen.
Die Genehmigung für die öffentliche Nutzung des Abschnitts Altendorfer Weg bis zur Auffahrt auf den Deichverteidigungsweg aus Richtung Gothmann gilt befristet bis zum 31. Dezember 2008. Die Bürger sollten die aufgestellte Verkehrsbeschilderung beachten."
Nachtrag 2011: Die Vereinbarung wurde bis 2020 verlängert !
04/2005 Droht ein Aalfangverbot der EU ?
Aus gegebenem Anlass haben wir diesen älteren Artikel noch einmal hier eingestellt.
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